Von Michael Hauke
Am 7. April lehnte der Bundestag beide Anträge für eine Impfpflicht in Deutschland ab. Für den Antrag der Koalitonsfraktionen, der eine Impfpflicht für alle ab 60 und eine Beratungspflicht für alle anderen Erwachsenen vorsah, stimmten 296 Abgeordnete. Der Antrag der Union für eine Impfpflicht ab Herbst und die Einführung eines Impfregisters erhielt 172 Stimmen. Es waren also 468 Bundestagsabgeordnete, die für die Einführung einer Zwangsimpfung gestimmt haben – von insgesamt 683 Bundestagsabgeordneten, die an der ersten Abstimmung teilnahmen. Das sind 68,5%. Es gibt also im Bundestag eine satte Zweidrittel-Mehrheit für eine Impfpflicht – und trotzdem kein Gesetz. Das heißt, dass der Impfzwang zwar aktuell vom Tisch, die Gefahr aber noch längst nicht vorbei ist. Spätestens im Herbst wird das Thema wieder hochkommen. Denn alle Beteiligten wissen, dass es dafür im Bundestag eine riesige Mehrheit gibt. Es wird verhandelt werden, bis es einen gemeinsamen Nenner gibt – und der könnte durchaus Impfpflicht für alle heißen, wobei die Pflicht erst mit dem Booster erfüllt ist.
Die Forderung nach einer Impfpflicht und deren in Summe gewaltige Unterstützung waren ein weiterer Tiefpunkt in der Politik der vergangenen zwei Jahre. Das wird dadurch deutlich, dass am 17. März, als der Bundestag mit der Debatte über die Einführung einer Impfpflicht begann, vier von sechs vollständig geimpften und geboosterten Mitgliedern des Bundestagspräsidiums fehlten – weil sie Corona hatten. Genau in diesem Moment hätte die Debatte zu Ende sein müssen und darüber hinaus die Impfkampagne wegen Wirkungslosigkeit eingestellt werden müssen.
Aber die Impfung verhindert doch die schweren Verläufe und die Todesfälle! Das wird tatsächlich immer noch von den verantwortlichen Politikern behauptet und von vielen Medien ungeprüft nachgeplappert. Die Wahrheit ist eine andere. Das RKI gibt regelmäßig die – dazu in komplettem Widerspruch stehenden – Zahlen bekannt. In jedem RKI-Wochenbericht kann man nachlesen, dass sowohl bei den Verstorbenen als auch bei den Hospitalisierten die Geimpften und Geboosterten die große Mehrheit stellen. (bspw. im RKI-Wochenbericht vom 31.03.22, Datenstand vom 29.03.22, Zeitraum 9. bis 12. KW)
Wenn die Impfung schwere Verläufe verhindern würde, dürfte bei den Krankenhausfällen kein einziger doppelt Geimpfter oder Geboosterter auftauchen und schon gar nicht mit einer 60%igen Mehrheit. Auch bei den offiziellen RKI-Zahlen zu den Corona-Sterbefällen liegt die Zahl der vollständig Geimpften und Geboosterten bei über 50%.
Eine Leserin hat dazu einen beeindruckenden Brief geschrieben, den wir im nebenstehenden Leserforum abgedruckt haben.
Aber Einsicht in die Wirkungslosigkeit der Impfung ist bei der großen Mehrheit der Bundestagsabgeordneten genauso wenig vorhanden wie in die Gefährlichkeit der Nebenwirkungen. Die Diskussion über Nebenwirkungen wird massiv unterdrückt. Das gipfelte jüngst darin, dass das für die Impfnebenwirkungen zuständige Paul-Ehrlich-Institut die entsprechende Datenbank einfach schloss. Sie passen einfach nicht ins Narrativ.
Die fehlende Wirkung im Zusammenspiel mit den schwerwiegenden Nebenwirkungen hätte dazu führen müssen, dass – mit gesundem Menschenverstand betrachtet – eine Impfpflicht nicht im Ansatz in Betracht gekommen wäre, ja, das die Impfkampagne hätte sofort beendet werden müssen. Eine sinnvolle Nutzenabwägung wird jedoch von den Volksvertretern verweigert. Die riesige Mehrheit der Abgeordneten hat die erschütternden Fakten zur Impfung völlig ausgeblendet. Derart von Fakten befreit, ließ es sich verbohrt für den eigenen Antrag abstimmen.
Die Regierung hat übrigens längst ihre eigenen Fakten geschaffen, und das sind die Verpflichtungen gegenüber den Pharmakonzernen. Es bestehen Verträge mit den Impfstoffherstellern für die nächsten sieben Jahre. Allein im vergangenen Jahr bestellte die Bundesregierung 554 Millionen Impfdosen! Das reicht, um jeden Einwohner vom Neugeborenen bis zum Greis knapp sieben Mal zu impfen. Wer also denkt, dass mit der dritten oder – vielleicht – mit der vierten Impfung Schluss wäre, der irrt genauso, wie derjenige, der glaubt, dass die Impfpflicht mit der Abstimmung vom 7. April vom Tisch wäre. Sie wird spätestens im Herbst kommen müssen. Gesundheitsminister Lauterbach schrieb unmittelbar nach der Ablehnung des Antrages bei Twitter: „Es helfen keine politischen Schuldzuweisungen. Wir machen weiter!“
Wohin denn sonst auch mit den vielen Impfdosen? Es geht um Geld, um sehr viel Geld. Und in keinem Falle um Gesundheit, denn für die Impfstoffe hat die Bundesregierung alle Mindeststandards, die bislang für Arzneimittel galten, abgeschafft. Mit der „Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie“ ist das Verbot des Inverkehrbringens abgelaufener Medikamente für die Corona-Impfstoffe außer Kraft gesetzt worden. Eine Qualitätsüberprüfung ist laut der Verordnung genauso wenig erforderlich wie eine Packungsbeilage. Alles im Sinne der Pharmakonzerne – nichts im Sinne der Menschen! Diese „Regulierungserleichterungen“ gelten übrigens noch bis zum 24.11.22 und können unkompliziert verlängert werden.
Zweidrittel der Abgeordneten bestehen tatsächlich darauf, dass Menschen gezwungen werden, sich etwas in den Körper spritzen zu lassen, von dem keiner erfahren muss, was genau enthalten ist und wann es abgelaufen ist. Da die Pharmakonzerne die für eine ordentliche Zulassung erforderlichen Unterlagen immer noch nicht vorgelegt haben, gibt es nach wie vor nur eine Notzulassung.
Aber wo ist der dazu passende Notfall? Eine Überlastung des Gesundheitswesens hat es in den zwei Jahren „Pandemie“ nicht im Ansatz gegeben. Und aktuell sind es mehrheitlich die Geimpften und Geboosterten, die nach den offiziellen RKI-Zahlen hospitalisiert sind oder gar versterben.
Die Politik wird, wie Lauterbach schreibt, „weitermachen“. Einige Maßnahmen sind ausgesetzt. Im Herbst wird es mit voller Wucht weitergehen. Daran arbeitet das politische Berlin unentwegt.
Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag für eine Impfpflicht – und trotzdem kein Gesetz
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