Im Jahre 2018 wurde Hans-Georg Maaßen von Kanzlerin Angela Merkel entlassen, weil er als Verfassungsschutzchef erklärte, dass es keinerlei Belege für Hetzjagden auf Ausländer in Chemnitz gegeben hatte. Mit der Geschichte der Hetzjagden wurde von einem Messermord durch einen Asylbewerber in Chemnitz abgelenkt. Deutschland sprach nicht mehr von dem Mord, sondern nur vom ausländerfeindlichen Chemnitz, ja vom gesamten rassistischen Osten. Wie inzwischen gerichtlich bestätigt ist, waren die Hetzjagden, mit der Merkel die Stimmung gegen die unbegrenzte Zuwanderung kippte, frei erfunden. Erinnert an das „Geheimtreffen von Potsdam“.
Hans-Georg Maaßen verlor nicht nur seinen Job, sondern wird inzwischen von seiner ehemaligen Behörde als „Rechtsextremist“ eingestuft und beobachtet. Dem Hauke-Verlag liegen Dokumente vor, aus denen hervorgeht, worauf der Verfassungsschutz seine Einstufung stützt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz, geführt vom CDU-Politiker Thomas Haldenwang, erklärt in einer Erwiderung auf Maaßens Klage gegen seine Beobachtung, warum der ehemalige Verfassungsschutzpräsident inzwischen ein rechtsex-tremer Verfassungsfeind sei.
Am 9. April postete Maaßen folgendes: „Ausländer grölen in Berlin antisemitische Parolen ‚Tod den Juden, Tod Israel!‘, und das politisch-mediale Establishment schaut einfach weg und tut nichts. Das ist nicht mehr das Deutschland, für dessen Sicherheit ich gearbeitet habe und das ich will.“
Warum dieser kurze Text verfassungsfeindlich und rechtsextremistisch ist?
Der Verfassungsschutz: Maaßen „pauschalisiert die sich dort antisemitisch gebärdenden bzw. an Protesten teilnehmenden Personen als Ausländer, ohne Kenntnis von deren tatsächlicher Staatsangehörigkeit. Er zieht mithin äußere Kennzeichen oder anderweitige Indizien heran, wie die Verwendung arabischer Sprache und Schwenken bestimmter Fahnen.“ Es gebe „Anhaltspunkte für ein biologistisches Verständnis der Staatszugehörigkeit.“
Wenn Sie den obenstehenden Artikel („Papi, waren die Nazis früher für Frieden?“) gelesen haben, wundert es Sie nicht, dass auch die folgenden Maaßen-Sätze, die er am 27.04.2023 im Fernsehsender tv.berlin gesagt hat, vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft werden: „Was wir […] jetzt mit der hohen Zahl an Migranten erleben ist, dass wir Menschen aus anderen Kulturen zu uns holen, die ganz anders gelernt haben, wie man Konflikte löst. […] In arabischen Kulturen gilt auch aufgrund des Rollenverständnisses von Mann und Frau und auch des Rollenverständnisses von oben und unten in der Gesellschaft ein ganz anderes System. […] Und da wird Gewalt durchaus auch als ein probates Mittel der Konfliktlösung angesehen. Wenn Menschen mit einer derartigen Sozialisierung zu uns kommen, nie bei uns sozialisiert worden sind, unsere Spielregeln auch nicht kennen, im Gegenteil, die Spielregeln, die sie hier wahrnehmen, verachten, weil sie die Spielregeln von zuhause für richtiger halten, weil sie so sozialisiert worden sind, haben wir einen Zusammenprall der Kulturen, den wir hier auch jetzt tagtäglich erleben. Die jungen Menschen, die zu uns kommen, kennen unsere Normen nicht, sind ganz anders sozialisiert, bringen ihr Werteverständnis, ihre Konfliktlösungsmechanismen nach Deutschland, und wir sehen die Konsequenzen tagtäglich bei Messerstechereien.“
Der Verfassungsschutz schreibt dazu: „Auch in vorgenannten Ausführungen bedient [Maaßen] tradierte rassistische Stereotype.“ Also Vorsicht, wenn Sie diese Sätze für eine treffende Analyse halten – Sie sind dann selbst verdächtig.
So geht es seitenweise weiter. Jede Kritik an der Zuwanderung oder Erklärungen, wie es zu überproportionaler Migrantengewalt kommt, sind rechtsextremistisch.
Dabei hilft es Maaßen auch nicht, dass er diese Zustände deswegen beklagt, weil er Recht, Gesetz und Verfassung in Gefahr sieht: „Formale Bekenntnisse zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen einer Annahme von Anhaltspunkten für verfassungsfeindliche Bestrebungen nicht entgegen.“
Was aus den 85 Seiten, die der Verfassungsschutz in seiner Klageerwiderung zusammengeschrieben hat, klar wird: Nicht die illegale Migration, nicht die Zuwanderung Schwerstkrimineller, nicht der sich massiv ausbreitende radikale Islam, nicht das Bleiberecht für ausreisepflichtige Asylbewerber, auch nicht die Gruppenvergewaltigungen oder Messerstechereien gefährden das Zusammenleben oder das Grundgesetz, sondern einzig die Kritik daran.
Der Verfassungsschutz ist zu einer Behörde verkommen, der jeden zum Staatsfeind erklärt, der „die Herrschaft des Unrechts“ (Ex-Bundesinnenminister Horst Seehofer) kritisiert. Was hier stattfindet, ist kein Schutz der Verfassung, sondern das Gegenteil. Die politische Verfolgung Andersdenkender steht dem Sinn und Wortlaut des Grundgesetzes diametral entgegen.
Michael Hauke

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