Von Michael Hauke
Obwohl sich der Hauke-Verlag während der Coronazeit (siehe nebenstehenden Leitartikel) unterschiedlichsten Repressalien und Boykottaufrufen gegenübersah und ich die unglaublichsten Angriffe auf die Pressefreiheit am eigenen Leib erfahren musste, hat mich das Verbot des „Compact“-Magazins am 16. Juli völlig überrascht. Der Situation, dass in Deutschland tatsächlich wieder Medien verboten werden, stehe ich trotz aller eigenen Erfahrungen recht fassungslos gegenüber. Das letzte Verbot einer Zeitung, an das ich mich erinnern konnte, betraf das sowjetische Magazin „Sputnik“. Es wurde am 18.11.1988 von der DDR durch die Einstellung des Postvertriebs faktisch verboten. Nicht einmal ein Jahr später war das System am Ende, und es fiel die Mauer.
Das Verbot einer Zeitschrift inklusive Webseite und aller Kanäle auf sozialen Medien kommt defacto der Abschaffung des Artikels 5 (1) Grundgesetz gleich, den der Hauke-Verlag nicht ohne Grund in jeder Ausgabe aller drei Zeitungen veröffentlicht. Bei „Compact“ ging man noch einen Schritt weiter und verbot sogar das Zeigen des Logos.
Es greift zu kurz, dieses Vorgehen auf einen Alleingang von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zurückzuführen. Dieser Angriff auf die Pressefreiheit war in der Bundesregierung Konsens – auch bei den FDP-Ministern. Schließlich besetzt die Freie (!) Demokratische (!) Partei das Justizministerium. Der Beschluss wurde sechs Wochen vor der Vollstreckung gefasst und trägt das Datum vom 05.06.2024. Es war nicht nur das gesamte Kabinett involviert, sondern auch die CDU. Brandenburgs CDU-Innenminister Michael Stübgen vollstreckte das Verbot mit seinen Beamten. Vor den Mikrofonen erklärte er, es sei „Zeit, dass sich der Rechtsstaat wehrt!“ Auch andere CDU-geführte Landesregierungen begrüßten das Verbot.
Dem Hauke-Verlag liegt die gesamte Verbotsverfügung mit 88 Seiten vor. Gleich zu Beginn der Lektüre stellte sich mir allerdings die fundamentale Frage, ob es einen „Rechtsstaat“, von dem Brandenburgs CDU-Innenminister spricht, überhaupt noch gibt. Denn obwohl in der Verbotsverfügung die ganze Zeit die zu verbietenden GmbHs benannt und die Firmenstrukturen detailliert dargelegt werden, erklärt das Bundesinnenministerium das Unternehmen mit einem einzigen Federstrich zum „Verein“. Auf Seite 7 der Begründung heißt es plötzlich: „Die ,Compact-Magazin GmbH‘ und die ,Conspect Film GmbH‘ sind Vereine im Sinne von §2 VereinsG.“
Nur mithilfe dieses Hütchenspielertricks ließen sich „Compact“ und sein TV-Sender verbieten. Das Innenministerium darf Vereine per Verfügung verbieten, aber mitnichten Kapitalgesellschaften und erst recht keine Medien! Die Pressefreiheit, der Kern einer Demokratie, wurde mittels dieses einen Satzes ausgehebelt.
Irgendwann fingen die deutschen Politiker an, statt von „Demokratie“, von „Unserer Demokratie“ zu reden. Wurde damit die Staatsform verändert? Denn mit Rechtsstaat und echter Demokratie hat „Unsere Demokratie“ nichts zu tun! Es handelt sich um staatliche Willkür – und die ist das genaue Gegenteil von Rechtsstaat und Demokratie und erst recht das Gegenteil der tagein, tagaus beschworenen „Vielfalt und Toleranz“. Je mehr davon die Rede ist, desto weniger wird echte Vielfalt toleriert. Und es solle auch keiner sagen, dass die Demokratie Medien wie „Compact“ aushalten müsse. Nein, das muss die Demokratie nicht aushalten; es ist einfacher: Das solche Medien existieren, ist Demokratie!
Im Frühjahr 2020 wurden die Grundrechte „dauerhaft vorübergehend“ (Merkel) abgeschafft, und es hört nicht auf. Sie erinnern sich an den Titel meines aktuellen Buches? „Corona war erst der Anfang“!
Schikanen und Repressalien gegen Medien, die vom Mainstream abweichen, sind spätestens seit „Corona“ an der Tagesordnung. Dass Medien nun allerdings verboten werden, ist eine neue Dimension.
Wird das „Compact“-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben? Angesichts des Dilettantismus‘ und der Willkür, die sich durch die gesamte Verbotsverfügung ziehen, ist es unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten kaum vorstellbar. Sollte es dennoch höchstrichterlich bestätigt werden, wäre das der letzte Beleg, dass „Unsere Demokratie“ etwas völlig anderes ist als wirkliche Demokratie. Es wäre dann wirklich nur noch „deren Demokratie“, in der Gewaltenteilung genauso wenig eine Rolle spielt wie Pressefreiheit. Eine unabhängige Justiz, das hat Corona gezeigt, ist in weiten Teilen nicht mehr vorhanden. Richter, die von der Regierungslinie abweichende Urteile fällten, wurden wegen „Rechtsbeugung“ verurteilt; der Anfang vom Ende eines jeden Rechtsstaates.
Sollte das „Compact“-Verbot wirklich durchkommen, wären Pressefreiheit und Gewaltenteilung endgültig verloren. Es wäre ein Dammbruch und sicherlich der Startschuss, „Unsere Demokratie“ von weiteren nichtgenehmen Medien zu säubern.
Dass in der „taz“ und digitalen Medien (von „sozialen Netzwerken“ möchte ich hier lieber nicht schreiben), sofort die Forderung nach weiteren Verboten aufkam, sollte jeden wachrütteln – wie die „Tagesschau“ das Verbot rechtfertigte, allerdings auch: „Nach Belegen dafür muss man nicht lange suchen: Compact sprach von sich selbst als ‚Widerstand‘, seit der Pandemie wurde das System als Corona- oder Impf-‘Diktatur‘ diffamiert. In einer Sendung zur Vogelgrippe hieß es neulich, ,neuer Impfterror‘ sei im Anmarsch, während der Corona-Pandemie seien die Menschen ‚zwangsgeimpft‘ worden.“
Ob „Compact“ damit näher an der Wahrheit lag als die „Tagesschau“ – das möge jeder für sich selbst entscheiden.
Die Geschichte hat gezeigt, dass die Pressefreiheit nie aus Sorge um die, sondern immer aus Sorge vor der Demokratie abgeschafft wurde. Sollte „Unsere Demokratie“ die neue Staatsform sein, möge den Herrschenden das Beispiel des „Sputnik“-Verbots aus dem November 1988 Warnung sein. Kein Jahr später war es mit ihrer Macht vorbei.
„Unsere Demokratie“: Willkür statt Pressefreiheit
Total Views: 726Daily Views: 1