Die ÖDP Brandenburg nimmt den erst jetzt öffentlich gewordenen Vorfall im Umgang mit der Lagerung von beschädigter Batterieware und austretenem Giftpulver zum Anlass, um energisch gegen die wiederholt erwiesene Fahrlässigkeit bei Tesla im Umgang mit Gefahrstoffen in einem Trinkwasserschutzgebiet zu protestieren.
Denn Medienberichten zufolge ist es bereits am 27.06.2022 in einem Außenlager Teslas im nahegelegenen Güterverkehrszentrum Freienbrink, in der früheren Stasi Außenstelle M/4 des MfS, zum Austritt eines schwer giftigen und krebserregenden Pulvers gekommen, welches zur Herstellung von Batterien verwendet wird. Antenne Brandenburg berichtet: „Tesla habe auf Anfrage bestätigt, dass Pulver aus einer beschädigten Verpackung ausgetreten sei. Es sei unverzüglich und vollständig von der Feuerwehr entfernt worden. Das Material sei fälschlicherweise nach Grünheide geliefert worden und deswegen nicht ausreichend als Gefahrenstoff gekennzeichnet gewesen.“
Wäre es also okay gewesen, wenn Gefahrgut ohne Kennzeichnung nach Rostock geht? Man möchte gar nicht glauben, was hier den Medien zu entnehmen ist. Der letzte Satz sagt doch nichts anderes aus als: „Wenn Gefahrstoffe an Tesla nach Grünheide oder anderenorts gesendet werden, dann wird vorsätzlich eine Gefahrgutkennzeichnung unterlassen.“
Der Landesvorsitzende Thomas Löb moniert weiter: „Wir sind mittlerweile schon eine Menge von Umweltverstößen durch Tesla gewöhnt, nur das ist schon der Gipfel der Unverfrorenheit.
Als besonders verwerflich ist zu werten, dass die anscheinend komplett überforderten Genehmigungsbehörden wie schon in der Vergangenheit erneut alle Augen zugedrückt und weggesehen haben und sich nach erteilter Genehmigung nicht mehr dafür zuständig fühlen und jeweils auf ein anderes Amt verweisen.“ Das sog. „Landesamt für Umwelt“ fühlt sich nicht für die Umwelt verantwortlich! Und das deckt letztlich der sogenannte Umweltminister der sogenannten Grünen!

Wir tadeln deshalb aufs Schärfste gerade die Sorglosigkeit und Vertrauensseligkeit des Brandenburger Landesamtes für Umwelt (LfU) gegenüber Tesla, welches die Gesundheit von Feuerwehrleuten, dortigen Werksbeschäftigten, unbeteiligten Passanten wie Anwohnern billigend in Kauf nimmt. „Es muss endlich Schluss sein mit der permanenten Selbstkontrolle eines unverantwortlich agierenden Großkonzerns“, so Löb.

Weitergehend kann man Verschiedenes daraus schlussfolgern:
Es werden auf Deutschlands Straßen hochgefährliche und krebserzeugende Materialien transportiert, ohne dass diese als solche gekennzeichnet sind. Tesla wird kein Einzelfall sein.
Hinzugerufene Feuerwehrleute, die unwissend mit der Beseitigung eines Gefahrstoffes betraut waren, ohne adäquate Schutzausrüstung, wurden gesundheitlicher Gefährdung ausgesetzt.
Bis heute gibt es nach Austritt jenes Giftstoffes keine öffentlichen Erkenntnisse oder Analyseergebnisse zu dem „schwarzen Pulver“, welches laut Tesla „zur Kathodenherstellung“ verwendet wird. Teslas Betriebsgeheimnis schlägt mal wieder Transparenz und Vorsorgeprinzip.
Die Beteuerungen Teslas zu einem sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Gefahrstoffen in Grünheide sind nicht das Papier wert, auf dem sie stehen. Das Vorgehensmuster sollte eigentlich vom Stammwerk in den USA mit all seinen Strafsanktionen schon Mahnung genug sein. Umweltdelikte dürfen nicht weiterhin wie Ordnungswidrigkeiten abgehandelt werden.
Durch die inzwischen berühmt gewordene „Phenolblase“ von Erkner wissen wir, dass es technisch auch nach Jahrzehnten nicht möglich ist, ins Grundwasser geratene Substanzen von dort wieder zu entfernen. Dank zahlreicher Ausnahmegenehmigungen durch die Brandenburger Umweltbehörden können wir nun zusätzlich mit der Angst leben, dass es auch hier einen eigentlich nicht vorhersehbaren Unfall gibt und unser Trinkwasser für immer verseucht wird.
Das Landesamt für Umwelt, das am Folgetag des Ereignisses das Außenlager von Tesla inspizierte, fand „wie immer“ keinerlei Anlass zu Beanstandungen und folglich auch keinen Grund zur Verhängung von Sanktionen aufgrund der brisanten Lage in einem Trinkwasserschutzgebiet für über 1 Million betroffener Berliner und umliegend anwohnender Brandenburger.
Schon bei der Erörterung des Bauvorhabens wendten wir ein, ob es regelmäßige Gefahrguttransporte zwischen dem GVZ und dem Tesla-Gelände geben würde und wie auf diesen öffentlichen Straßen mit Durchgangsverkehr und sogar Radwegen, eine Gefährdung der restlichen Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden soll. Welche Vorsorge werde getroffen, dass es bei Austritt von gefährlichen Stoffen nach einem Unfall auf dem Weg zwischen dem bis dato schon existenten Güterverkehrszentrum (GVZ) und dem Tesla-Betriebsgelände zu keiner Gefährdung von zufällig in der Nähe befindlichen Personen käme?
An der Glaubwürdigkeit, der von Gutachtern vorgebrachten Beteuerungen, dass im Prinzip keine Gefahr besteht, hatten wir als ÖDP Brandenburg von Beginn an große Zweifel. Durch den Faktor menschliches Versagen lässt sich keine Katastrophe ausschließen.
Wir sind gespannt darauf, wie sich Umweltbehörden, aber auch unsere regierende Landespolitik in Person von Ministerpräsident Woidke und Wirtschaftsminister Steinbach aus dieser Nummer erneut herauswinden. Aus diesem Vorfall sollte endlich die Schlussfolgerung gezogen werden, dass kein Fahrzeug mehr das Tesla-Gelände befahren und verlassen darf, ohne dass deren Ladung von unbeeinflussten, fachlich versierten Personen vorab kontrolliert wurde. Thomas Löb weiter “Was die eigentlich zur Kontrolle angehaltenen und gewählten Volksvertreter und ihre Behörden weiterhin so betreiben ist unverantwortlich und nach Strafgesetzbuch zu ahnden!“
Die Regelungen, die solchen Gefahrstofftransporten zugrunde liegen, sind schon lange bekannt. Seit dem 01.06.2015 ist es für Betriebe verpflichtend umzusetzen, dass alle chemischen Stoffe und Gemische nach dem „Global Harmonisierten System“(GHS) der Vereinten Nationen, weltweit nach identischen Kriterien eingestuft, mit Sicherheitshinweisen gemäß der EG-Verordnung Nr. 1272/2008, „Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“ (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) – auch als CLP-Verordnung bekannt – in der EU auszuweisen sind. Zwei Signalwörter „Gefahr“ und „Achtung“ beschreiben die Art und gegebenenfalls den Schweregrad der von einem gefährlichen Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahr. Die vorgeschriebenen Kennzeichnungsschilder müssen deutlich sichtbar und selbst nach Umpackung dauerhaft angebracht sein.
Weitergehend legt der §35 der GGVSEB fest: „Muss ein Gefahrguttransport auf der Straße erfolgen, ist dabei in der Regel die Autobahn zu bevorzugen. … Ist ein Transport auf der Autobahn nicht möglich, bestimmt die zuständige Straßenverkehrsbehörde, welchen Fahrweg dieser nehmen darf. Diese Genehmigung ist dann entweder für die einzelne Fahrt gültig oder kann bei gleichen Sachlagen für höchstens drei Jahre ausgestellt werden.“ Liegt ein solch behördlicher Bescheid überhaupt vor?

ÖDP Landesverband Brandenburg

Total Views: 185Daily Views: 1