Slowenien entschuldigt sich für Corona-Maßnahmen: „Missbrauch des Strafrechts“ – „Verfassungswidrig“

Das slowenische Parlament hat ein Gesetz erlassen, dass die Corona-Zeit aufarbeitet. Es werden alle Strafen wegen Verstößen gegen die Covid-Zwangsmaßnahmen aufgehoben und an die Bürger zurückgezahlt. Der slowenische Staat erstattet auch die Verfahrens-kosten. Alle noch laufenden Verfahren werden vollständig eingestellt.
In Deutschland wurden rund zwei Millionen juristische Verfahren gegen Menschen eingeleitet, die sich nicht an die Maßnahmen hielten. Ein besonders schwerwiegender Fall ist dabei Sabine Wohlgemuth, die im Februar dieses Jahres eine Ersatz-Freiheitsstrafe von drei Monaten antreten musste, weil sie an der frischen Luft – auf der Berliner Schloßstraße – ohne Maske erwischt wurde.
Längst sind nicht alle Corona-Verfahren abgeschlossen, es laufen noch immer Ordnungswidrigkeiten- und Strafsachen wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht, wegen Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren, auch wegen unerlaubter Ladenöffnungen während der Lockdowns. Die Verfahren gegen ungeimpfte Soldaten und Pflegekräfte gehen in die Tausende. Etliche Ärzte sind zu längeren Haftstrafen verurteilt worden, weil sie Maskenatteste oder Impfunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt haben. Ein Weimarer Richter wurde wegen Rechtsbeugung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, weil er die Maskenpflicht an zwei Schulen aufhob.
EU-Mitglied Slowenien hat sich einer Aufarbeitung gestellt und all das für Unrecht erkannt. Das Land mit seinen 2,1 Millionen Einwohnern hat alle 62.000 Verfahren aufgehoben. Die sozialdemokratische (!) Justizministerin Dominika Svarc Pipan erklärte: „Der Staat übernimmt mit dem Gesetz moralische Verantwortung. Wir wollen das Unrecht wiedergutmachen, das den Bürgern durch den Missbrauch des Strafrechts sowie durch verfassungswidrige und übermäßige Eingriffe in die Menschenrechte widerfahren ist. Möge uns das eine Lehre sein, damit so etwas nie wieder passiert.“

Michael Hauke

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