BVB / FREIE WÄHLER bedauert die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, wonach eine Straßensammlung für das Volksbegehren „Erschließungsbeiträge abschaffen“ nicht möglich sein soll.
Der Beschluss ist deswegen überraschend und enttäuschend, weil in allen anderen Wahlverfahren Erleichterungen geschaffen worden sind. So ist es demnächst möglich, für Bürgermeister und Landratskandidaten nur die Hälfte der Unterschriften zu sammeln, um zur Kandidatur zugelassen zu werden. Ebenso können Volksinitiativen sechs Monate länger sammeln. Begründung in all diesen bereits gewährten Erleichterungsfällen sind die Einschränkungen wegen Corona. Es ist befremdlich, dass diese pandemiebedingten Einschränkungen im Falle von Volksbegehren nicht relevant sein sollen. Damit bleibt es dabei, dass das Volksbegehren „Erschließungsbeiträge abschaffen“ die einzige Wahlvariante ist, die jede Corona-Einschränkung hinnehmen muss und keinerlei Erleichterungen erhält.
Offenbar konnte das Landesverfassungsgericht die Entwicklung der letzten Tage in seiner Entscheidung überhaupt nicht berücksichtigen. Denn die ersten drei Wochen des Volksbegehrens machten deutlich, dass viele Gemeindeverwaltungen nicht ordnungsgemäß vorbereitet sind. Das laufende Volksbegehren sieht sich flächendeckend beispiellosen Behinderungen ausgesetzt.

BVB / FREIE WÄHLER