Ivo Otto, einer der Köpfe der „Frankfurter Freigeister“, wurde von der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen des Zeigens verfassungsfeindlicher Symbole angeklagt. Die „Freigeister“ organisieren seit rund drei Jahren die Spaziergänge und Demonstrationen für Frieden, Freiheit und Demokratie in Frankfurt (Oder). Während der Zeit der endlosen Lockdowns und Kontaktbeschränkungen hatten sie die winzigen Corona-Fallzahlen auf einer 8,30 Meter hohen Stele ins Verhältnis zur Bevölkerung gesetzt. Diese Aktion – in einem professionellen Film festgehalten – hatte im Frühjahr 2021 bundesweit für großes Aufsehen gesorgt.
Ivo Otto sollte nun zum Verhängnis werden, dass er bei Telegram ein Video und mehrere Fotos gepostet hatte, die zeigen sollen, dass in der Ukraine nationalsozialistische Tendenzen immer mehr Raum greifen: ukrainische Jugendliche, die den Hitlergruß zeigen, ukrainische Soldaten, die mit der Hakenkreuzfahne posieren, deutlich sichtbare SS-Runen oder Wolfsangeln an den Uniformen von ukrainischen Soldaten und Milizionären usw. In seinem Kommentar unter dem Video beklagte Ivo Otto, dass die deutschen Medien über diese Umtriebe nicht berichten würden, obwohl der GEZ-Zahler ein Anrecht darauf hätte.
Der Staatsanwalt warf ihm in der Anklage neben dem Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen auch die Diskreditierung der Ukraine vor. Ivo Otto berief sich auf die legalen Ausnahmen im Strafgesetzbuch, die das Dokumentieren von NS-Zeichen erlauben, wenn es um Aufklärung oder das Abwenden solcher Tendenzen ginge. Jedes Geschichtsbuch und jede NS-Doku im Fernsehen wären sonst illegal. Als Zeuge war ein Mitarbeiter des Staatsschutzes geladen, der die Anklage mit seiner Observation ins Rollen gebracht hatte. Weder Richterin noch Staatsanwalt hatten Fragen an den Zeugen. Die Verteidigerin des Angeklagten, Liana Polster, Rechtsanwältin aus Fürstenwalde, hingegen schon.
Sie wollte von dem Staatsschutzbeamten wissen, wie er darauf gekommen sei, den Telegram-Kanal der „Frankfurter Freigeister“ zu beobachten. Er gab als Grund an, dass die „Freigeister“ gegen die Corona-Maßnahmen gewesen wären und gegen unsere Bundesregierung seien. Das reichte für eine Observation aus. Als Prozessbeobachter wurde man das Gefühl nicht los, dass der Staatsschutz so lange suchte, bis man Ivo Otto etwas anhängen konnte.
Die Verteidigerin fragte weiter: „Haben Sie in dem Kanal der ,Freigeister‘ nationalsozialistische Tendenzen erkannt?“ Der Staatsschutzbeamte verneinte. Die Anwältin wollte außerdem wissen, ob der Staatsschutz beim Angeklagten selbst solche Tendenzen feststellen konnte. Wieder verneinte er. Vorher wurde im Saal das Video gezeigt, das zur Anklage führte. In dem kurzen Streifen werden die Sätze eingeblendet: „Nationalismus teilt Menschen“ und „Für eine bunte, vielfältige und föderale Ukraine als Brücke Eurasiens statt einer braunen Mauer“.
Der Staatsanwalt sagte in seinem abschließenden Plädoyer, dass die Beweisaufnahme ergeben hätte, dass der Angeklagte sich der Taten schuldig gemacht habe. Er forderte eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu 80 Euro (= 6.400 Euro).
Nach dem letzten Wort des Angeklagten erging das Urteil im Namen des Volkes: „Der Angeklagte wird freigesprochen!“ Im voll besetzten Saal des Amtsgerichtes Frankfurt wurde der Urteilsspruch mit Erleichterung aufgenommen. Die Anklage kann – bestätigt durch die Aussagen des Staatsschutzes – durchaus als politische Verfolgung gewertet werden. Dieser Eindruck wird dadurch verstärkt, dass die Staatsanwaltschaft Cottbus dem Arbeitgeber des Angeklagten die Anklage lange vor der Verhandlung zugestellt hat. Ivo Otto sollten damit offensichtlich berufliche Schwierigkeiten bereitet werden. Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland eine weisungsgebundene Behörde. Sie ist weisungsabhängig vom Justizminister – und hat inzwischen Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Michael Hauke

Total Views: 1.505Daily Views: 2