Zehn Monate nach dem ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Deutschland musste zur Seuchenbekämpfung im Landkreis Oder-Spree ein Kerngebiet erweitert werden. Auslöser dafür waren Fallwildfunde in der angrenzenden Stadt Frankfurt (Oder) und in der Nähe von Biegen (Amt Odervorland), bei denen sich in der amtlichen Untersuchung der ASP-Verdacht bestätigt hat.
In allen Kerngebieten des Seuchengeschehens gelten besondere Restriktionen. Zu den angeordneten Maßnahmen gehört ein Betretungsverbot für den Wald und die offene Landschaft. Dazu zählen Felder, Wiesen und Ackerflächen, alle Bereiche außerhalb geschlossener Ortslagen oder außerhalb von Bebauungszusammenhängen. Zudem gelten bis auf die in der Allgemeinverfügung geregelten Ausnahmen weitgehende Verbote für den Fahrzeugverkehr. Veranstaltungen, die Flächen des Waldes oder der offenen Landschaft einbeziehen, sind vom Veranstalter beim Veterinäramt mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn formlos unter Angabe des Veranstaltungszwecks, -ortes und der zu erwartenden Teilnehmerzahl genehmigen zu lassen. Darüber hinaus trifft die Anordnung des Landkreises Festlegungen für die Jagd sowie für die Land- und Forstwirtschaft. Die Tierseuchen-Allgemeinverfügung kann im Wortlaut einschließlich Anlagen und Kartendarstellung der Restriktionszonen auf der Webseite der Kreisverwaltung abgerufen werden:
https://www.landkreis-oder-spree.de/Afrikanische-Schweinepest