Leser berichten von Migranten-Übergriffen – die FW befragt die Polizei

Dem Hauke-Verlag wurde von Lesern Krawalle und Schlägereien im Umfeld des Volksfestes „Flammender Scharmützelsee“ in Bad Saarow am 8. und 9. September geschildert. Da sich in den Pressenberichten der Polizei keinerlei Informationen darüber befanden, haben wir bei der Pressestelle nachgefragt. Wir dokumentieren hier unsere Anfrage und die Antwort der Polizeidirektion Ost.
Frage Hauke-Verlag:
Leser haben uns berichtet, dass es sowohl am Freitag als auch am Sonnabend beim „Flammenden Scharmützelsee“ in Bad Saarow zu sexuellen Übergriffen und Prügeleien gekommen sei. Unserer Redaktion gegenüber wurde geschildert, dass am Freitag Dutzende von Migranten Frauen belästigt hätten. Die Situation wäre eskaliert, als ein eingreifender Ordner von den Migranten angegriffen wurde. Im Anschluss hätte es Prügeleien gegeben, in deren Folge 23 Personen ins Krankenhaus verbracht worden wären. Am Sonnabend wären dann rund 150 Migranten beim Fest aufgetaucht, um „Rache“ zu nehmen. Es hätte Sachbeschädigungen und einen Großeinsatz der Polizei gegeben. Da wir in Ihren Presseberichten dazu nichts gefunden haben, möchten wir die uns vorgetragenen Schilderungen gern auf diesem Wege verifizieren. Bitte teilen Sie uns mit, ob es diese Vorgänge gegeben hat und wenn ja, wie sie sich nach Ihrer Kenntnis zugetragen haben. Vielen Dank.
Antwort Polizeidirektion Ost:
„Im Zusammenhang mit dem benannten Veranstaltungswochenende in Bad Saarow liegen uns derartige Informationen nicht vor. Im Umfeld der Veranstaltung hat es jedoch verschiedene Polizeieinsätze gegeben. Der Polizei bekannt sind zwei Deutsche, die am 08.09. durch einen derzeit noch unbekannten Tatverdächtigen angegriffen worden waren. Ihre Verletzungen wurden in einem Krankenhaus behandelt.
Die Polizei war am 09.09. um kurz nach Mitternacht im Einsatz, nachdem ein 17-jähriger Syrer mit einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes aneinandergeraten war. Zuvor war der Jugendliche durch den Sicherheitsdienst vom Gelände verwiesen worden, da er gepöbelt hatte. Vor dem Gelände beschädigte der Jugendliche dann das Fahrzeug des Sicherheitsdienstes. Im weiteren Verlauf wuchs die Personengruppe auf dem Vorplatz stark an. Es kam zu körperlichen Auseinandersetzungen. Die Polizei ist hier mit mehreren Streifenwagen angerückt, um die Situation zu befrieden. Von 23 Verletzten ist hier allerdings nichts bekannt. Den 17-Jährigen haben die Kollegen mit einem Platzverweis und einem Strafverfahren bedacht. Kurze Zeit später meldete sich jedoch ein Mann auf dem Polizeirevier in Fürstenwalde. Er gab an, bei dem Vorfall verletzt worden zu sein.
Am 09.09. ist auch eine weitere Person verletzt worden. In der Befragung durch unsere Polizeibeamten äußerte der Mann jedoch, keine Angaben machen zu wollen. Um von vornherein zu unterbinden, dass erneut es zu einer wie auch immer gearteten Auseinandersetzung kommt, haben unsere Kollegen nicht nur den Abstrom von der Veranstaltung im Blick gehabt. Am Abend des 09.09. haben sich Uniformierte, darunter Bereitschaftspolizisten, auch in direkter Umgebung der Veranstaltung platziert um potenzielle Störenfriede oder Personen, die Hausverbot hatten, konsequent abzuweisen.
Im Umfeld solcher Feierlichkeiten kommt es regelmäßig auch zu Gewahrsamnahmen von Personen, die betrunken sind, sich nicht an das Hausrecht halten wollen oder einem Platzverweis nicht nachkommen. Das gab es an diesem Wochenende natürlich auch. So nahmen unsere Kollegen unter anderem einen 18 Jahre alten Deutschen mit (3,2 Promille) in Gewahrsam, als er in Gegenwart der Uniformierten andere Gäste belästigte und einem daraufhin erteilten Platzverweis nicht nachkam. Auch einen 22-jährigen Syrer (2,5 Promille) und einen 33-jährigen Deutschen (2,94 Promille) nahmen unsere Kollegen in Gewahrsam, um ein erteiltes Hausverbot durchzusetzen.
Bei der Polizei ist auch Strafanzeige wegen einer Sexualstraftat erstattet worden. Zwischen einer Frau und einem Mann (beide deutsche Staatsbürger) war es nach bisherigen Erkenntnissen am 09.09. zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gekommen. Da der Beschuldigte entgegen der Absprache jedoch kein Kondom benutzt hätte, entschied sich die Geschädigte zur Anzeige des Vorfalls bei der Polizei. Andere Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind hier nicht bekannt.“

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