Von Michael Hauke
Seit Beginn der Maßnahmen stellte sich mehr und mehr die Frage, ob es bei allem wirklich um Gesundheitsschutz gehen kann. Eine Abwägung fand in der Politik – aber auch bei vielen Menschen – nie statt. Der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen brachte es bereits im November 2020 in den Zeitungen des Hauke-Verlages auf den Punkt: „Die Medizin darf nicht schlimmer sein als die Krankheit!“ (#24/2020 vom 25.11.2020) Aber genauso war und blieb es: Senioren wurden unbarmherzig isoliert, starben vereinsamt oder an Vereinsamung. Was den Kindern angetan wurde, bleibt unverzeihlich. Schule, Spielplatz, Sportverein – alles geschlossen, sie selbst zur Gefahr für die Allgemeinheit erklärt: „Sieh es doch ein, Du würdest Oma und Opa töten…“ Zurück blieben traurige, verstörte kleine Wesen, die ihres gesamten sozialen Umfeldes beraubt und obendrein mit Schuldgefühlen beladen wurden. Einige junge Menschen – auch in unserem Landkreis – sahen keinen Ausweg und nahmen sich das Leben. Die Triage, die es auf den Intensivstationen nie gab, gibt es dafür in der Kinderpsychiatrie. Versteht das wirklich jemand unter Gesundheitsschutz?
Und es hört nicht auf. Die Bürgerinitiative „Oberhavel steht auf“ hat die beiden in Brandenburg verwendeten Schnelltests, denen die Schulkinder monatelang unterzogen wurden, untersuchen lassen. Es sind die Tests, die auch in der ersten Schulwoche, der sogenannten „Schutzwoche“ zum Einsatz kommen. Eines der beiden Teststäbchen ist stark gesundheitsgefährdend. Die Bürgerinitiative informierte die Landesregierung bereits am 20.05.2022 über die Testergebnisse. Dieser Brief liegt den Brandenburger Medien seit dem 09.08.2022 vor. Darin heißt es: „Dabei wurden in einem der beiden Teststäbchen (Marke Viromed) die gesundheitsschädlichen Stoffe Ethylbenzol und Styrol nachgewiesen. (…) Für Ethylbenzol gibt der Chemikalien-Fachhändler Carl Roth GmbH & Co. KG an: ,Gesundheitsschädlich beim Einatmen‘ und: ,Kann die Organe (Hörorgane) schädigen bei längerer und wiederholter Exposition.‘ Eine ähnliche Gesundheitsgefährdung wird von Carl Roth auch für Styrol angegeben. Laut chemie.de steht der Stoff sogar im Verdacht, krebserregend zu sein.“
Dieses mutmaßlich giftige Stäbchen haben die Eltern ihren Kindern bis zu dreimal die Woche in die Nase stecken müssen und sollen es in der „Schutzwoche“ erneut dreimal tun! In dem Schreiben heißt es weiter: „Für uns sind diese Tatsachen Grund genug, das massenhafte Testen Symptomloser noch stärker zu hinterfragen. Nach unserer Auffassung steht der vermeintliche Nutzen in keinem Verhältnis zu den Gefahren.“
In Brandenburg finden diese Antigen-Schnelltests zu Hause statt. Betroffen sind allein in unserem Bundesland 300.000 Kinder und Jugendliche. Jede Mutter, jeder Vater kann selbst entscheiden, wovor es seine Kinder in der „Schutzwoche“ wirklich schützt. Kann es der Regierung, die von der Gefärlichkeit der Teststäbchen weiß und sie trotzdem verpflichtend anordnet, um Gesundheitsschutz gehen? Die Landesregierung antwortete der Bürgerinitiative mehr als zwei Monate später, am 21. Juli: „Aufgrund der CE-Kennzeichnung der vom MBJS des Landes Brandenburg im Herbst/Winter 2021 im Land Brandenburg an die Schülerinnen und Schüler ausgegebenen Antigen-Schnelltests ist davon auszugehen, dass diese Tests die Anforderungen der DIN EN ISO erfüllen und die Anwendung somit als unbedenklich gilt.“ Eigene Tests hat die Landesregierung nicht veranlasst. Sie hält Gesundheitsschäden durch die Stäbchen allerdings für alles andere als ausgeschlossen. Sie schreibt tatsächlich: „Sofern im Rahmen der Anwendung eines Medizinproduktes ein schwerwiegendes Vorkommnis (z.B. eine Gesundheitsschädigung) eintritt, sollte dies durch den Anwender zur weiteren Klärung an die zuständige Bundesoberbehörde (BfArM) gemeldet werden.“
Was den Menschen seit zweieinhalb Jahren grundlegend aberzogen werden sollte, nämlich selbst Verantwortung zu übernehmen, ist für Eltern in dieser Situation gefragter denn je.
Dass Symptomlose getestet werden, ist fast überall in Europa abgeschafft worden. Deutschland steht als große Ausnahme da. Aber das ist nicht nur bei den Testungen der Fall. Das neue Infektionsschutzgesetz, das Justizminister Buschmann und Gesundheitsminister Lauterbach auf den Weg gebracht haben, bringt all die wirkungslosen und schmerzhaften Maßnahmen zurück, die wir kennen.
Neben den Testungen ist es insbesondere die gesundheitsschädliche Maskenpflicht, die wieder eingeführt wird – nicht nur in Innenräumen, sondern – wenn die Abstände nicht eingehalten werden können – auch draußen. Für Handel und Veranstaltungen können wieder Obergrenzen gelten. Dass sie nicht bei null liegen dürfen, steht nicht drin.
Als „geimpft“ gilt man nach den Plänen von Buschmann und Lauterbach nur noch, wenn die letzte Impfung nicht älter als drei Monate ist. Auch ein vierfach Geimpfter, der sich seine letzte Injektion am oder vor dem 1. Juli abgeholt hat, fällt am 1. Oktober auf den Status eines Ungeimpften zurück und muss überall Maske tragen. Lauterbach nennt das einen „Anreiz für die Impfungen“. Aber es geht noch weiter: Der Bundesjustizminister (Mitglied der FDP!) schlägt vor, in Restaurants und bei Veranstaltungen die nicht „frisch Geimpften“ (egal ob sie null oder vier Spritzen bekommen haben) mit Aufklebern zu kennzeichnen. Der Impfdruck soll auch ohne Impfpflicht hochgehalten werden. Lauterbach hat allerdings für den Fall, dass diese Art der Impfkampagne Erfolg haben sollte, bei Twitter angekündigt, dass dann wieder alle Maske tragen müssten – auch die frisch Geimpften. Sind die Menschen also gehorsam und impfen sich alle drei Monate, werden sie von ihrem Minister bestraft. Wenn es zu viele frisch Geimpfte – und damit Maskenlose – gibt, müssen eben wieder alle Maske tragen. Dieser Mann scheint die Macht über seine Untertanen so richtig zu genießen – und die Rückendeckung des Justizministers und des Kanzlers auch. Lauterbach ist beileibe kein Einzeltäter!
Erinnern wir uns: in den vergangenen zweieinhalb Jahren konnte keine der offiziellen Zahlen auch nur eine einzige der Maßnahmen rechtfertigen. Nichts konnte mit den Zahlen der Behörden hinterlegt werden: Keine Kontaktverbote, keine Lockdowns, erst recht kein 3G oder 2G, aber eben auch keine Maskenpflicht! All diese Maßnahmen gab es angeblich nur, um das Gesundheitswesen vor Überlastung zu schützen. In Wahrheit gab es in Krankenhäusern und Intensivstationen ein Allzeittief nach dem anderen – und obendrein einen nie dagewesen Bettenabbau. Rund ein Drittel aller Intensivbetten sind seit April 2020 verschwunden. Wo es doch genau anders herum sein müsste. Aber das ist in so vielen Bereichen der „Pandemie“ dasselbe. Jeder, der sich informieren möchte, kennt diese Proportionen: Je höhe die Impfquote, desto höher die Inzidenz. Je öfter geimpft, desto wahrscheinlicher landet man auf der Intensivstation. Alles keine Spinnereien, sondern Zahlen aus den Wochenberichten des RKI.
„Nur zwei Wochen!“ „Nur um die Kurve abzuflachen!“ „Damit wir zusammen Weihnachten feiern können!“ „Wenn alle ein Impfangebot haben!“ „Nur ein Piks und wir haben unsere Freiheit zurück.“
Das haben wir alle gehört – und viele haben es geglaubt. Wer es in Frage stellte, war ein Verschwörungstheoretiker.
„Es gibt ein absolutes Ende aller Maßnahmen. Und alle Maßnahmen enden spätestens mit dem Frühlingsbeginn am 20. März 2022!“ Das sagte Justizminister Buschmann von der „Freien“ Demokratischen Partei am 27.10.2021 – und auch das haben viele geglaubt. Im Grunde trifft das auch zu, aber eben nur für den Rest Europas und nicht für Deutschland.
Während alle Länder um uns herum ihre Maßnahmen komplett abschaffen, geht es bei uns mit Volldampf weiter. Dafür haben eben jener Justiz(vollzugs)minister und der krankeste Gesundheitsmininster aller Zeiten das Infektionsschutzgesetz neu gefasst. Es muss sich keine Zahl ändern, nur das Datum. Am 1. Oktober geht es wieder los.
Der Justiz(vollzugs)minister
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