Von Michael Hauke

In Dänemark sind alle Corona-Maßnahmen inklusive Maskenpflicht aufgehoben worden. In Großbritannien gibt es ebenfalls keinerlei Beschränkungen mehr, genauso wie in Norwegen, dort fällt als letzte Maßnahme die Maskenpflicht am 17.02.22. In Finnland sind die Maßnahmen ab dem 14. Februar Geschichte, in Schweden ebenfalls. Die Schweiz beendet am 17.02.22 entweder schrittweise, aber wahrscheinlich sogar alle Maßnahmen auf einmal. In Spanien ist alles aufgehoben worden, außer der Maskenpflicht. In Tschechien hat das Oberste Verwaltungsgericht die 2G-Regel in Hotels und Gaststätten gekippt. In Polen, wie in vielen anderen europäischen Ländern, gibt es weder 2G noch 3G, und die Maskenpflicht wird nicht wirklich umgesetzt.

Man kann sich in Deutschland schon ziemlich einsam vorkommen. Aber der Druck der Nachbarländer ist gewaltig. Viele Menschen gehen im freien Polen essen und einkaufen. „Dort wird man noch wie ein Mensch behandelt“, lautet das Fazit eines langjährigen Anzeigenkunden des Hauke-Verlages.

Insbesondere die komplette Aufhebung der Maßnahmen in Dänemark scheint aber eine Sogwirkung zu haben. Schleswig-Holstein hob 2G und 3G im Anschluss auf. Das wird wiederum Menschen aus Mecklenburg und Niedersachsen zum Shoppen und Essengehen ins nördlichste Bundesland ziehen. Ein Dominoeffekt, der nicht mehr aufzuhalten ist. Die Tage der radikalen Ausgrenzung und Stigmatisierung von Millionen Menschen sind gezählt. Da können sich die Hardliner aus allen politischen Parteien noch so sträuben: Game over!

Die ersten Wendehälse zeigen sich bereits. Söder hat erkannt, dass er so tun muss, als sei er liberal. Aber er ist nur der Erste, es werden viele folgen. Sie werden versuchen, sich zu retten. Achten Sie darauf, wie schnell sie sich drehen werden. Aber das ändert nichts daran, dass die gesamte „Pandemie“ auf Zahlen beruht, die keine einzige der Maßnahmen rechtfertigen konnte, und zwar von Anfang an. Die Zeit wird kommen, wo Fragen gestellt werden, egal ob es den Medien oder der Politik gefällt.

Das zeigt das Beispiel Österreich: Hier hat der Verfassungsgerichtshof, der unserem Bundesverfassungsgericht entspricht, den Anfang gemacht. Bundesgesundheitsminister Mückstein (Grüne) hat vom VfGH einen Fragenkatalog erhalten, der es in sich hat. Diese Fragen durften bislang nicht gestellt werden. In den Zeitungen des Hauke-Verlages habe ich sie immer wieder aufgeworfen und musste durchaus einiges mitmachen.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof bringt die Regierung in arge Bedrängnis: Er möchte wissen, wie viele Menschen tatsächlich wegen Covid-19 im Spital waren und wie viele ursächlich an Corona gestorben sind. Wo war es Covid? Wo war es nur ein bedeutungsloser Test? Die völlig unwissenschaftliche, ja betrügerische Statistik, jeden positiven Test zu zählen, lässt der VfGH nicht durchgehen. Er erwartet eine klare Begründung, warum so gezählt wurde. Was hat der verunglückte Motorradfahrer in der Coronastatistik zu suchen?

Außerdem verlangt der Verfassungsgerichtshof von der Regierung eine Begründung für die Sinnhaftigkeit der FFP2-Maskenpflicht. Chapeau!

In Österreich wurde gerade eine generelle Impfpflicht beschlossen. Auch das hinterfragen die Verfassungsrichter: Sie beziffern das Risiko, an Covid zu sterben, mit 0,15%. Was wird sich durch die Impfung ändern? Wie ist die absolute und relative Risikoreduktion der Impfung zu verstehen? Damit nicht genug: Der VfGH will wissen, ob und in welchem Maße sich das Risiko nach einer, zwei oder drei Impfungen verändert.

Die Legende von der Pandemie der Ungeimpften ist auch in Österreich faktisch am Ende, aber der Verfassungsgerichtshof legt nach: Der Gesundheitsminister muss beantworten, inwieweit die Impfung das Infektions-, Erkrankungs- und Übertragungsrisiko senkt. Da „es dem Stand der Wissenschaft zu entsprechen scheint, dass auch Personen mit Covid-Schutzimpfung sich mit Sars-Cov-2 infizieren, an Covid erkranken und Sars-Cov-2 übertragen können“. Die Richter lassen nicht locker: Der VfGH will das Hospitalisierungsrisiko nach einer Erkrankung und nach einer Impfung wissen, aufgegliedert nach Alter und Zahl der Impfungen. Auf einmal stehen sogar die Nebenwirkungen im Fokus, die es offiziell nicht gibt. Richtig unangenehm wird es für die österreichische Bundesregierung am Schluss des Fragenkataloges: Der VfGH fragt, ob es richtig sei, dass es 2021 weniger Covid-Tote, aber trotzdem eine wöchentliche Übersterblichkeit im dreistelligen Bereich gibt. Er will wissen, wie sich diese Übersterblichkeit erklärt.

Diese Fragen dürften eine Vorentscheidung sein, ob die Impfpflicht vor dem österreichischen Verfassungsgericht Bestand haben wird. Der Gesundheitsminister muss bis zum 18.02.22 antworten.

Vor ähnlichen Problemen steht die deutsche Bundesregierung. Zwar würde das vom CDU-Politiker Stephan Harbarth alles andere als unabhängig geführte Bundesverfassungsgericht nicht auf die Idee kommen, der Regierung solche Fragen zu stellen. Und dennoch werden sie nicht aufzuhalten sein. Die Impfpflicht im Gesundheitswesen ist bereits praktisch gescheitert, weil so viele Ärzte und Pfleger standhaft geblieben sind. Dass sie nur vorerst ausgesetzt ist, ist nichts anderes als ein Rückzugsgefecht. Die Probleme mit einer allgemeinen Impfpflicht sind noch viel dramatischer. Den Politikern ist längst klar, dass sie nicht umsetzbar ist. Es gibt einfach zu viele Ungeimpfte, und es werden tatsächlich laufend mehr. Die Impfpflicht wird scheitern, die Maßnahmen werden aufgehoben. Das Blatt wendet sich, die Freiheit wird siegen!

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