Auf der Sitzung der Fürstenwalder Stadtverordnetenversammlung am 19.05.2022 reichte Fraktionsvorsitzender Gernot Geike für die CDU den Antrag auf Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen Bürgermeister Matthias Rudolph ein. Er trägt den Titel: „Antrag zur Einleitung eines Bürgerentscheides über die Abwahl des Bürgermeisters der Stadt Fürstenwalde“. Die Stellung des Antrages war nur möglich, wenn ihn mindestens die Hälfte der Stadtverordneten unterschrieben hat. Es kamen 17 Unterschriften zusammen. Damit erreichten die Antragsteller eine Unterschrift mehr als nötig. Obwohl die Unterschriften zwingender Teil des Antrages sind, wurden sie bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe auch auf Nachfrage der FW nicht übermittelt. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Uwe Koch (CDU) bat am Telefon um Verständnis: „Der Bürgermeister lässt zurzeit prüfen, ob es rechtlich zulässig ist, die Namen der Unterzeichner zu veröffentlichen.“ Er gehe zwar davon aus, dass es zulässig sei, wolle sich aber nicht auf dieses dünne Eis begeben, ehe die Situation nicht rechtlich geklärt sei.
Nach Informationen der FW aus anderer Quelle wurde der Antrag von folgenden Stadtverordneten unterschrieben: Gernot Geike, Jens Hoffrichter, Uwe Koch, Wolfgang Petenati, Jürgen Teichmann (alle CDU), Stephan Wende, Jutta Bargenda, Monika Fiedler, Gerold Sachse (alle LINKE), Elke Wagner, Dr. Franz Herbert Berger, Juliane Meyer, Sebastian Rausch (alle SPD), Petra Schumann, Reinhard Ksink (beide FDP), Thomas Apitz (Die Partei) und Axel Fachtan (fraktionslos).
Damit hat der Bürgermeister eine namentlich genannte Mehrheit der Stadtverordneten gegen sich. Das führt aber nicht zur Abwahl. Der Antrag wird in der Sitzung am 30. Juni zur Abstimmung gestellt. Dort benötigt er eine Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten. Diese Hürde ist beträchtlich, denn die beiden Fraktionen, die Matthias Rudolph seit seinem Amtsantritt vor vier Jahren getragen haben, BFZ und AfD, verfügen über eine Sperrminorität von einer Stimme mehr als einem Drittel. Das heißt: Die Antragsteller müssen restlos alle anderen Stadtverordneten für ihren Antrag gewinnen, keiner darf fehlen, keiner darf sich enthalten. Zusätzlich braucht der Antrag, um erfolgreich zu sein, zwingend eine weitere Stimme aus der BFZ- oder AfD-Fraktion. Sollte dies gelingen, kommt es zum Bürgerentscheid. In §81 (1) des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes heißt es dazu: „Er (der Bürgermeister) ist abgewählt, wenn eine Mehrheit der abstimmenden Personen, mindestens jedoch ein Viertel der wahlberechtigten Personen, für die Abwahl des Amtsinhabers stimmt.“ Das ist noch Zukunftsmusik. Ob es dazu kommen wird, entscheidet sich in der Sitzung der Stadtverordneten am 30. Juni 2022.

Michael Hauke

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