Zur Unterstützung von Unternehmen, Betrieben, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen direkt oder indirekt besonders betroffen sind, haben Bund und Länder beschlossen, eine außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe) zu gewähren.
Gezahlt werden Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen.
Umgesetzt wird das Zuschussprogramm von den Ländern. Anträge auf die Novemberhilfe können voraussichtlich ab 25. November 2020 über die bundeseinheitliche IT-Plattform gestellt werden. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden zunächst Abschlagszahlungen erfolgen. Soloselbständige sollen eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro erhalten, Unternehmen von bis zu 10.000 Euro.
Die Anträge müssen elektronisch über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte gestellt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen. Diese können den Antrag direkt über das Portal stellen.
Informationen zu weiteren Unterstützungsmaßnahmen erhalten Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Quelle: Landkreis Oder-Spree