Von Michael Hauke
Am 7. Juni 2022 stellte Bundesinnenministerin Nancy Faeser den aktuellen Verfassungsschutzbericht vor. Und der hat es in sich. Waren bislang Meinungs- und Pressefreiheit zumindest auf dem Papier garantiert, hebelt dieser Verfassungsschutzbericht die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit komplett aus. Dafür hat der deutsche Inlandsgeheimdienst in seinem Bericht eine neue Rubrik eingeführt. Zwischen Links- und Rechtsextremismus gibt es nun die Rubrik „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ (Seite 112 bis 120).
Verfassungsschutzrelevant ist derjenige in Deutschland, der versucht, „politisch Verantwortliche herabzusetzen“ (Seite 120) oder versucht, „das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie, in staatliche Institutionen sowie in Wissenschaft und Medien zu untergraben.“ (Seite 119). Lassen Sie das bitte auf sich wirken. Man darf die politisch Verantwortlichen nicht „herabsetzen“. Und dann werden „Medien“ und „staatliche Institutionen“ so zusammengefasst, dass sie der Verfassungsschutz in einem Atemzug nennt. Hier wird eine Einheit zwischen Regierung und Medien geschaffen, die suggeriert, dass beide die gleichen Interessen hätten. Vielleicht ist das inzwischen auch so. Aber in einer funktionierenden Demokratie kontrollieren die Medien die Regierung und werden nicht von dieser vor „Herabsetzung“ geschützt! Die „staatlichen Institutionen“ werden von Parteipolitikern geführt, die zu kritisieren früher das Recht und sogar die Aufgabe der Opposition waren. Heute ist das Thema im Verfassungsschutzbericht.
Sollte also jemand das Vertrauen in „Medien“, „staatliche Institutionen“ oder sogar die unfehlbare „Wissenschaft“ „untergraben“, dann ist er tatsächlich ein Fall für den Geheimdienst!
Der Verfassungsschutz nennt ganz konkret die Kritik an den Corona-Maßnahmen, Kritik an Maßnahmen zur Bewältigung des Klimaschutzes und sogar Kritik am staatlichen Totalversagen in Bezug auf das Ahrtal als Beispiele für die „Delegitimierung des Staates“.
Kritik ist nicht nur unerwünscht, sondern wird nun als „Herabsetzung“ mit geheimdienstlichen Mitteln bekämpft.
Wörtliches Zitat aus dem Verfassungsschutzbericht (Seite 120) zur Flutkatastrophe im Ahrtal: „Andererseits erweckte man aktiv den Eindruck, dass staatliche Stellen bewusst nur unzureichend an der Verbesserung der Versorgungslage arbeiten würden beziehungsweise mit der Bewältigung der Lage komplett überfordert gewesen seien.“ Wer so etwas behauptet, ist ein Verfassungsfeind!
Sollte man darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht eventuell seine Unabhängigkeit eingebüßt haben könnte, dadurch dass der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende, ohne jemals vorher Richter gewesen zu sein, direkt zu seinem Präsidenten ernannt wurde, gerät man ebenfalls ins Visier des Geheimdienstes, dafür reicht die „Agitation gegen und Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates und ihrer Entscheidungen.“ (Seite 112)
Der Pluralismus wird im Allgemeinen infrage gestellt: „Eine derartige Agitation steht im Widerspruch zu elementaren Verfassungsgrundsätzen wie dem Demokratieprinzip oder dem Rechtsstaatsprinzip.“ (Seite 112) Das Gegenteil ist der Fall. Die Kritik an politischen Entscheidungen ist das Wesensmerkmal der Demokratie!
Auf Seite 115 schreibt der Geheimdienst „Hierdurch soll die Rechtmäßigkeit der Corona-Schutzmaßnahmen in Zweifel gezogen und der Rechtsstaat im Allgemeinen diskreditiert werden.“ Wer diejenigen kritisiert, die dafür verantwortlich sind, was Millionen Kindern durch Schul- und Spielplatzschließungen sowie Kontaktverbote angetan wurde oder den Senioren, die man jeder familiären Kontakte beraubte, ist ein Fall für den Verfassungsschutz! Genauso verhält es sich mit Kritik („Verächtlichmachung“) an den Lockdowns.
Auch durch die eigentlich grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit macht man sich verdächtig. Auf Seite 113 heißt es: „Telegram (…) wird vor allem zur ungefilterten Verbreitung ideologischer Inhalte sowie zur Mobilisierung für Protestveranstaltungen genutzt.“
Hier kriminalisiert das Bundesinnenministerium gleich zwei Dinge auf einmal: Die Wahrnehmung des Demonstrationsrechtes („Mobilisierung für Protestveranstaltungen“) und den unzensierten („ungefilterten“) Konsum von Nachrichten.
Wer also die staatlichen Institutionen, die Medien oder die mithelfende Wissenschaft für deren grundgesetzwidrige Maßnahmen oder den Ausschluss von Millionen Menschen aus dem sozialen Leben, was verniedlichend „2G“ genannt wurde, kritisiert, ist ein Fall für den Verfassungsschutz. Veranlasst wird das ausgerechnet von denjenigen, die die Würde des Menschen und die Verfassung mit all ihren Maßnahmen unzählige Male gebrochen haben. Dieser Verfassungsschutzbericht schützt nicht das Grundgesetz, was seine Aufgabe wäre, sondern Politiker, die sich vor Kritik nicht anders zu schützen wissen als Andersdenkende zu Staats- und Verfassungsfeinden zu erklären.
Wer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsschutz?
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