Hauke-Verlag setzt Ansprüche gerichtlich durch

Der 15. Juni 2022 war kein guter Tag für Grünheides Bürgermeister Arne Christiani. Am Morgen erschien in den beiden Tageszeitungen Lausitzer Rundschau und Märkische Oderzeitung ein ganzseitiger Artikel, der Christianis Tätigkeit als Spitzel der Staatssicherheit sehr detailliert und mit unappetitlichen Einzelheiten nachzeichnet. Bislang hatte Christiani immer behauptet, unwissentlich als Stasi-IM geführt worden zu sein.
Und am selben Tag wurde ihm der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder) zugestellt. Das Gericht untersagt ihm, bestimmte Behauptungen über mich als Inhaber des Hauke-Verlages zu tätigen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes lautet:
„Die Antragsgegnerin [Gemeinde Grünheide, vertreten durch den Bürgermeister] wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, es zu unterlassen, im Gespräch mit öffentlichen Einrichtungen und Betrieben oder öffentliche Aufgaben wahrnehmenden Unternehmen, Vereinen, Verbänden, Organisationen oder gemeinnützigen Gesellschaften zu behaupten,
a.) der Antragsteller sei „Sprachrohr der AfD und der ‚Rechten‘ allgemein“,
b.) der Antragsteller rufe zu verbotenen Demonstrationen auf.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Antragsgegnerin ein Ordnungsgeld i. H. v. 1.000,00 € angedroht.“
Ich hatte zusätzlich beantragt, den Bürgermeister zu verpflichten, keine weiteren Kunden zu kontaktieren, um zu versuchen, sie von Anzeigenschaltungen beim Hauke-Verlag abzubringen. Diesem Punkt entsprach das Verwaltungsgericht nicht, da eine Wiederholungsgefahr nicht bestehe. Der Bürgermeister hatte in seinem Schriftsatz beteuert, dass so etwas nicht wieder vorkommen werde.
Was ist dieser Gerichtsentscheidung vorausgegangen?
Grünheides Bürgermeister Christiani hatte Ende letzten Jahres einen der größten Anzeigenkunden des Hauke-Verlages angerufen und ihn aufgefordert, seine Anzeigenschaltungen beim Hauke-Verlag zu stoppen (vgl. Ausgabe 01/22 vom 12.01.2022). Als Begründung führte er die ihm nun gerichtlich untersagten Äußerungen an.
Dazu stellt das Verwaltungsgericht fest: „Bei den Aussagen des Bürgermeisters, der Antragsteller sei „Sprachrohr der AfD und der ‚Rechten‘ allgemein“ bzw. er rufe zu verbotenen Demonstrationen auf, handelt es sich um Äußerungen, die nach bisherigen Erkenntnissen falsch bzw. nicht tragfähig begründet sind.“
Dabei versuchte der Rechtsvertreter des Bürgermeisters diese Aussagen in einem 27-seitigen Schriftsatz ausführlich zu belegen, scheiterte damit allerdings. Gerade aufgrund der langen Rechtfertigung geht das Verwaltungsgericht von einer Wiederholungsgefahr aus und untersagte Arne Christiani nun die Aussage unter Androhung eines Ordnungsgeldes.
Aus dem 19-seitigen Beschluss des Verwaltungsgerichtes ist herauslesbar, wie ungewöhnlich es ist, einer Behörde bzw. deren Hauptverwaltungsbeamten die Wiederholung bestimmter Aussagen zu verbieten. Das Gericht geht davon aus, „die öffentliche Hand werde sich wegen ihrer verfassungsrechtlichen Bindung an Recht und Gesetz an die ergangene Anordnung halten“. Und trotzdem droht es zusätzlich ein Ordnungsgeld in Höhe von jeweils 1.000 Euro für den Fall der Zuwiderhandlung an. Das hat mit der Schwere der durch den Bürgermeister verletzten Grundrechte zu tun. Das Verwaltungsgericht führt aus: „Andererseits hat das Gericht bei seiner Entscheidung die besondere Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte […] zu berücksichtigen.“
Der Fall des Grünheider Bürgermeisters wird damit zu einer immer größeren Belastung. Die Gemeinde, die durch die Tesla-Ansiedlung weit über Deutschland hinaus bekannt geworden ist, wird von jemandem vertreten, der mindestens drei Dinge vereint, die ihn für jedes öffentliche Amt disqualifizieren:
1.) Seine mutmaßliche Stasitätigkeit hat er jahrzehntelang geleugnet und damit die „Einwohner Grünheides sowie alle, die mit ihm an der Tesla-Ansiedlung arbeiteten, belogen“, wie MOZ und Lausitzer Rundschau im Konjunktiv festhalten. Die Zeitungen hatten ein Gutachten über Christianis Stasiakte anfertigen lassen, das im Detail zeigt, welche Aufträge er von seinem Führungsoffizier erhielt und in welcher Art und Weise er Nachbarn und Bekannte an die Staatssicherheit verriet.
2.) In einem Interview mit dem holländischen Fernsehen im vergangenen Jahr gab er ganz offen zu erkennen, dass er die Demokratie als Staatsform ablehnt. Auch auf Nachfrage lenkte Christiani nicht ein und sagte: „Ich muss nach den Spielregeln spielen, das ist richtig, aber deswegen muss ich ja nicht Verfechter dieser Methode sein!“ (vgl. Ausgabe 18/21 vom 01.09.2021)
3.) Und aktuell bestätigt das Verwaltungsgericht, dass er in Grundrechte von besonderer Bedeutung eingegriffen habe.
Zu allererst müsste sich Arne Christiani selbst fragen, ob er für dieses Amt noch tragbar ist. Kommt er – wie bislang immer – zu dem Schluss, dass er weder sein Amt, noch die Gemeinde, noch die Tesla-Ansiedlung beschädigt, müssen andere ran. Die Landesregierung muss ihm zu verstehen geben, dass er der völlig falsche Mann auf dieser Position ist. Aber auch die Gemeindevertreter sind gefordert, endlich die Notbremse zu ziehen und Arne Christiani das Misstrauen auszusprechen.

Michael Hauke

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