Die Landtagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER bringt einen kurzfristigen Antrag zur Sondersitzung des Brandenburger Landtages am 30. Oktober ein. Der Antrag sieht vor, die Landesregierung zu verpflichten, in der zu erlassenden Corona-Verordnung die Schließung von Gaststätten nicht vorzusehen.
Während BVB / FREIE WÄHLER die allermeisten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie für nachvollziehbar hält, ist dies bei der vorgesehenen Schließung von Gaststätten nicht der Fall. Diese tragen nur zu 0,5% zum Infektionsgeschehen bei. Daher ist ein so gravierender Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt. Der Umstand, dass 75% der Infektionsquellen unbekannt ist, bietet keine statistisch belastbare Grundlage, anzunehmen, von den Gaststätten gehe eine signifikant erhöhte Infektionsgeneigtheit aus.
Vielmehr folgt BVB / FREIE WÄHLER dem Gemeinsamen Positionspapier von Wissenschaft und Ärzteschaft vom 29. Oktober, wonach es sinnvoller ist, dass sich Menschen in öffentlichen Räumen mit Hygienekonzepten treffen, als die sozialen und geselligen Begegnungen in Privaträume zu verlagern. Gastronomiebetriebe leisten einen erheblichen Beitrag zur Wertschöpfung. Viele von ihnen leiden bereits jetzt unter wirtschaftlicher Not. Daher spricht sich BVB / FREIE WÄHLER für ihre Offenhaltung aus.
Péter Vida
Fraktionsvorsitzender BVB / FREIE WÄHLER
Der Landtag stellt fest:
1. Gastronomiebetriebe, wie u.a. Restaurants und Cafés, zählen aufgrund umfassender hygienischer Auflagen zu äußerst sicheren öffentlichen Orten für die menschliche Begegnung. Derzeit werden lediglich gut 0,5% der einem Ausbruchsort zuordenbaren Neuinfektionen mit dem SARS-CoV2-Virus in Gaststätten weitergegeben.
2. Es ist davon auszugehen, dass die Schließung von Gastronomiebetrieben zu einem signifikanten Ausweichverhalten führen wird. Statt sich in einem Gastronomiebetrieb zu treffen, werden fortan Verabredungen in den privaten Bereich verlagert, in dem keine hygienischen Auflagen gelten und der in der aktuellen Situation in einem hohen Maße zum Infektionsgeschehen beiträgt. Hierzu stellt das Gemeinsame Positionspapier von Wissenschaft und Ärzteschaft zum Umgang mit der Covid-19-Pandemie vom 29.10.2020 fest: „Gesellschaftlich und infektionsepidemiologisch ist es besser, wenn Menschen sich in öffentlichen Räumen mit Hygie-nekonzepten unter optimalen Bedingungen treffen, als dass sich die sozialen Begegnungen in vergleichsweise weniger sichere private Innenräume verlagern.“ Die Schließung von Gastronomiebetrieben kann folglich dazu führen, dass die Ausbreitung der Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus insgesamt sogar begünstigt wird.
3. Gastronomiebetriebe leisten einen erheblichen Beitrag zur Wertschöpfung in Brandenburg, sind wichtige Arbeitgeber in den Regionen und bieten Ausbildungsplätze mit vielfältigen Perspektiven. Daher würde eine Schließung der Gastronomiebetriebe einen besonders großen wirtschaftlichen und sozialen Schaden verursachen.
4. Folglich ist eine Schließung von Gastronomiebetrieben sowohl unter gesundheitlichen als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als negativ zu beurteilen.
Der Landtag möge daher beschließen: Die Landesregierung wird beauftragt, in einer etwaig zu erlassenden (Änderungs-) Verordnung betreffend den Umgang mit dem Sars-CoV-2-Virus und Covid-19 bzw. betreffend deren Eindämmung eine Schließung von Gaststätten im Sinne des Brandenburgischen Gaststättengesetzes für den Publikumsverkehr nicht vorzusehen.